BEWEISLAST
Beweislastumkehr
Um eine Entschädigung für einen Riss von Nutztieren zu bekommen muss der genetische Nachweis erbracht werden. Zukünftig muss eine Entschädigung bereits dann erfolgen, wenn ein Wolfsriss nicht ausgeschlossen werden kann. Zudem müssen auch die Risse durch Wolf-Hund- Mischlinge garantiert entschädigt werden. Bei Wolfsrissen entstehen nicht nur Kosten für die direkten Tierverluste. Vielmehr bedarf es auch einer vollumfänglichen Entschädigung des Nutzungsausfalls, der Neubeschaffung, der Zuchtwerte der Tiere und auch von späteren Folgeschäden von Wolfsangriffen in einer Herde. Zudem ist Rechtssicherheit auch für Schäden erforderlich, die beispielsweise im Straßen- und Bahnverkehr entstehen können, wenn Tierherden durch Wolfsangriffe ausbrechen.

In diesen schwerwiegenden Fällen kann der Tierhalter keinen Beweis erbringen, muss aber als Halter für die entstandenen Schäden haften. DNA-Beprobung ist sehr aufwändig und teuer. Wenn das Rissbild auf ein Großraubtier hindeutet – ist zu entschädigen. Diese Praxis muss angestrebt werden.